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   BGH, 03.06.1980 - 1 StR 194/80   

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BGH, 03.06.1980 - 1 StR 194/80 (https://dejure.org/1980,7997)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 StR 194/80 (https://dejure.org/1980,7997)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 StR 194/80 (https://dejure.org/1980,7997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Bildung von Gesamtstrafen wegen Nichtberücksichtigung früherer Verurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 1 StR 194/80
    Sind nämlich zwei frühere Verurteilungen bereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden, so kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt abzuurteilenden Taten vor dem ersten Urteil begangen wurden; die zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil begangenen Taten sind gesondert zu behandeln, obwohl an sich die Voraussetzungen des § 55 StPO in bezug auf das zweite Urteil bestehen (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; OLG Stuttgart NJW 1950, 316 [OLG Stuttgart 02.02.1950 - Ws 6/50]; OLG Celle, Nds. Rpfl.
  • RG, 24.07.1912 - III 547/12

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine

    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 1 StR 194/80
    Sind nämlich zwei frühere Verurteilungen bereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden, so kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt abzuurteilenden Taten vor dem ersten Urteil begangen wurden; die zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil begangenen Taten sind gesondert zu behandeln, obwohl an sich die Voraussetzungen des § 55 StPO in bezug auf das zweite Urteil bestehen (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; OLG Stuttgart NJW 1950, 316 [OLG Stuttgart 02.02.1950 - Ws 6/50]; OLG Celle, Nds. Rpfl.
  • RG, 29.10.1888 - 2011/88

    83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor

    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 1 StR 194/80
    Sind nämlich zwei frühere Verurteilungen bereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden, so kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt abzuurteilenden Taten vor dem ersten Urteil begangen wurden; die zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil begangenen Taten sind gesondert zu behandeln, obwohl an sich die Voraussetzungen des § 55 StPO in bezug auf das zweite Urteil bestehen (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; OLG Stuttgart NJW 1950, 316 [OLG Stuttgart 02.02.1950 - Ws 6/50]; OLG Celle, Nds. Rpfl.
  • RG, 01.06.1893 - 1066/93

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu

    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 1 StR 194/80
    Sind nämlich zwei frühere Verurteilungen bereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden, so kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt abzuurteilenden Taten vor dem ersten Urteil begangen wurden; die zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil begangenen Taten sind gesondert zu behandeln, obwohl an sich die Voraussetzungen des § 55 StPO in bezug auf das zweite Urteil bestehen (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; OLG Stuttgart NJW 1950, 316 [OLG Stuttgart 02.02.1950 - Ws 6/50]; OLG Celle, Nds. Rpfl.
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 475/87

    Möglichkeit der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe bei bereits erfolgter

    Maßgebend ist das zeitliche Verhältnis der jetzt abgeurteilten Taten zu der einbezogenen frühesten Verurteilung (BGHSt 9, 370, 383; BGH, Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 StR 194/80), hier also dem Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 7. Dezember 1982.
  • BGH, 06.07.1982 - 5 StR 384/82

    Strafrechtliche Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung -

    Sind frühere Verurteilungen bereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden, so kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt abzuurteilende Tat vor dem ersten Urteil begangen wurde; eine zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil begangene Tat ist gesondert abzuurteilen (BGH GA 1956, 50; BGHSt 9, 370, 383; BGH Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 190/76 - bei Spiegel DAR 1977, 149; BGH Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 StR 194/80 -).
  • BGH, 19.02.1981 - 1 StR 638/80

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit

    Das Landgericht hat nicht berücksichtigt, daß durch das Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen vom 7. Juni 1977, das zwei Vorverurteilungen einbezogen und eine Gesamtstrafe gebildet hatte (UA. S. 7-8, 28-31), eine Zäsurwirkung eingetreten ist (vgl. RGSt 18, 333; BGH, Beschluß vom 3. Juni 1980 - 1 StR 194/80 - Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 55 Rdn. 14; Stree in Schönke/Schröder StGB 20. Aufl. § 55 Rdn. 17; Dreher/ Tröndle StGB 39. Aufl. § 55 Rdn. 5).
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